Privatinsolvenz
Privatinsolvenz
Privatinsolvenz, was heißt das für Sie?
Bei dem eigentlich Verbraucherinsolvenz genannten Verfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, welches auch in der sogenannten Insolvenzverordnung geregelt ist. Zu beachten ist, dass Sie frühestens nach 6 Jahren von allen Ihren dann noch übrigen Schulden befreit werden. In dieser Zeit wird Luxus für Sie ein Fremdwort bleiben und jeder Euro, den Sie nicht zum Leben brauchen in die Schuldentilgung fließen.
Die private Insolvenz soll also vor allem hochverschuldeten Personen ermöglichen überhaupt noch einmal einen Neuanfang zu starten. Darüber hinaus werde sämtliche verwertbaren Vermögen von Ihnen gepfändet und der Wert an die Gläubiger ausgegeben, um möglichst viele Ihrer Schulden zu tilgen. Nach frühestens 6 Jahren werden Ihre restlichen Schulden dann getilgt (Restschuldbefreiung). Dies gilt allerdings nur, wenn Ihnen keine Verschwendung von Vermögen, eine überflüssige Kreditaufnahme oder ähnliches nachgewiesen werden kann.
Der Ablauf der privaten Insolvenz ist dabei natürlich etwas umfangreicher und bevor Sie sich für diesen Schritt entscheiden sollten Sie sich unbedingt über die Alternativen informieren.
Wann ist eine Privatinsolvenz nötig?
Der Weg in die Privatinsolvenz ist kein leichter Schritt und sollte auch genau überlegt sein. Nötig wird die Anmeldung der privaten Insolvenz vor allem dann, wenn die Schulden Ihnen über den Kopf wachsen und Sie nicht mehr wissen, wie Sie der Schuldenfalle entkommen sollen. Ob nun durch Ihr verschulden und ein viel zu extravagantes Leben, welches Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt oder durch Ihr Unverschulden ist dabei egal.
Bevor Sie die Privatinsolvenz in Betracht ziehen, sollten Sie alle anderen Möglichkeiten überprüfen und schauen, ob es nicht einen anderen Weg gibt.
Haben Sie zum Beispiel noch irgendwelche Wertgegenstände, die Sie zu Geld machen können oder gibt es vielleicht Familie oder Bekannte die Ihnen Geld leihen könnten?
Sie sollten wissen, dass die private Insolvenz mit vielen unangenehmen Nebeneffekten verbunden ist und nicht nur Ihre Schulden getilgt werden und danach geht Ihr Leben wie gewohnt weiter seinen Gang. Denn niemand wird Ihnen ohne weiteres sein Geld schenken, denn nichts anderes muss der Gläubiger gezwungenermaßen tun, wenn Sie Privatinsolvenz beantragen.
