Schulden

Schulden, sind sie schon fast normal?

Als Schulden wird die Summe aller offenen Verbindlichkeiten einer Privatperson, eines Unternehmens oder öffentlichen Hand bezeichnet. Dabei unterscheidet man zwischen tilgbaren Schulden und untilgbaren Schulden. Die Schuldenparteien heißen Gläubiger und Schuldner. Wenn die Tilgungspflicht durch Überschuldung nicht mehr bedient werden kann, wird hier von Überschuldung gesprochen. Experten schätzen das 25 % der privaten Haushalte bereits überschuldet ist oder das in absehbarer Zeit eine Überschuldung droht.

Die Schulden von Unternehmen ergeben sich aus dem Verhältnis der eingekauften Waren und Dienstleistungen und den Umsätzen des Unternehmens. Eine Zahlungsunfähigkeit führt bei Unternehmen zwangsläufig zur Insolvenz, wenn ein Unternehmer auf die sich abzeichnende Situation nicht reagiert, macht sich dieser eventuell der Insolvenzverschleppung schuldig. Seit einigen Jahren haben auch Privatpersonen die Möglichkeit eine private Insolvenz anzumelden. Diese Möglichkeit hat vielen Haushalten die Chance eingeräumt, innerhalb von sechs Jahren wieder schuldenfrei zu werden. Das Insolvenzverfahren wird bei Privathaushalten auch dann eröffnet, wenn die Schuldenlast nicht getilgt werden kann.

 

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Experten, also Schuldenberater kommen zu der Überzeugung, dass für private Schulden einschneidende Ereignisse wie Krankheit, Arbeitslosigkeit und Scheidung zur Schuldenfalle und somit zur Überschuldung führen. Wer da so tief in der Klemme sitzt, wagt oft über Jahre, nicht mehr seine Post zu öffnen, die große Schublade oder Kiste muss dann all diese unangenehme Post schlucken. Erst wenn sich die Gerichtsvollzieher zur Pfändung und zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung einstellen, werden die Schuldner aktiv.

Oft steckt hinter der Überschuldung auch eine kaufsüchtige Person, die über Jahre den Verlockungen der Versandhäuser nicht zu widerstehen vermochte. Doch wer bei Versandhäusern bestellt, obwohl man sich bewusst ist, die bestellten Waren nicht bezahlen zu können, macht sich des Betrugs schuldig. So kommen zu den Überschuldungen oft auch noch Geld oder Haftstrafen, die den Schuldnern zusetzen. Eine kaufsüchtige Privatperson gilt allerdings als krank und darf dafür juristisch nicht zur Verantwortung gezogen werden, jedoch kann hier ein Gericht eine psychologische Therapie und Behandlung anordnen. Bei drohender Überschuldung sollte so bald als möglich fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden, die Schuldenberatungsstellen beraten gerne, sind aber auch oft überlaufen.

 


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